Hausordnung

Diese Regeln dienen für das friedliche und geordnete Zusammenleben aller Bewohner.

Die Hausordnung gilt für alle Hausbewohner.

1. Lärm

  • Alle Mieter sind dazu verpflichtet, jede Form von vermeidbarem Lärm in der Wohnung und um die Wohnung herum zu unterlassen. 
    Im Zeitraum von 13-15 Uhr und von 22-6 Uhr ist besonders auf Lärmvermeidung zu achten. 
  • Elektronische Geräte wie Fernseher, Radios, usw., sollen auf Zimmerlautstärke heruntergeregelt werden. 
  • Bei feierlichen Zusammenkünften sollen alle Mitbewohner im Haus im Vorfeld informiert werden
  • In dem Zeitraum von 13-15 Uhr und zwischen 19-8 Uhr ist das Spielen von Instrumenten nicht gestattet. Außerhalb dieser Zeiträume darf nicht länger als zwei Stunden pro Tag laut gespielt werden. 

2. Sicherheit

 

  • Für die Sicherheit des Hauses sollen inbesondere im Zeitraum von 22-6 Uhr die Türen zum Keller, Haus und Hof geschlossen gehalten werden.
  • Um einen sicheren Fluchtweg zu gewährleisten, müssen Treppen und Flure, sowie Haus- und Hofeingänge freigehalten werden. Ausnahme dieser Regelung sind Kinderwagen oder Gehhilfen, solange diese keine Fluchtwege oder die Mitbewohner behindern. 
  • Auf dem Balkon ist das Grillen mit Holzkohle nicht erlaubt. Eine Fläche zum Grillen steht in der Nähe des Hauses zur Verfügung bereit.
  • Brandgefährliche Gegenstände oder Stoffe, welche einen Geruch verursachen, dürfen nicht im Keller gelagert werden. 
  • Falls es zu einer Undichtigkeit der Gas- oder Wasserleitung kommt, muss das zuständige Versorgungsunternehmen und der Inhaber umgehend kontaktiert werden.
  • Bei einem Gasgeruch dürfen keine Schalter  das Licht und keine elektronischen Schalter getätigt werden. Der Raum soll gut gelüftet und die Zufuhr gekappt werden.
  • Die Fenster vom Keller, Treppenhaus und Speicher sollen im Winter geschlossen bleiben. Bei Unwetter und Regen soll auf das Verschließen der Dachfenster geachtet werden. 

 

3. Kinder

  • Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Kinder nicht innerhalb des Kellers, Tiefgarage oder gleichartigen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kinder in vorhergesehen Flächen spielen. 
  • Das Spielen auf dem Hof, sowie das Aufbauen von Schwimmbecken oder Zelten ist gestattet, solange dies nicht die anderen Mitbewohner belästigt oder schädigt.
  • Auf den Spielplätzen in der unmittelbaren Umgebung der Wohnung ist auf die Sauberkeit und auf das spätere Aufräumen des Ortes zu achten. Benutzte Spielzeuge sollen nach Benutzung wieder zurückgeräumt werden. Die Eltern sind dazu aufgerufen, aktiv darauf zu achten.
  • Freunden der Kinder ist der Zugang zu den Spielplätzen ebenfalls gewährt.

4. Reinigung

  • Das Haus und das umliegende Grundstück soll sauber gehalten werden. Der Vermieter stellt einen Reinigungsplan, in dem abwechselnd die Flure und Treppen, Fenster und Dachboden, der Hof und Zugangswege zum Haus gereinigt werden.
  • Auf die Mülltrennung ist durchgehend zu achten. Der Müll darf nur in den vorgesehenen Behältern entleert werden. Für Sperrgut und Sondermüll ist ein Container von der Stadt zu bestellen. 
  • Bei der Befestigung von Blumen oder Blumenkästen ist darauf zu achten, dass diese sicher und fest am Balkon befestigt werden. Bei der Bewässerung der Blumen soll das Wasser nicht an der Wand und auf andere Wohnungen herunterlaufen.
  • Im Winter ist darauf zu achten, dass ausreichend gelüftet wird, um Schäden vorzubeugen. Dies reicht durch ein kurzes Stoßlüften der Wohnung. Eine Entlüftung in den Flur, insbesondere durch die Küche, darf nicht durchgeführt werden. 

5. Haustiere

  • Haustiere dürfen sich nicht ohne Beaufsichtigung im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsräumen bewegen. Verunreinigungen verursacht durch Haustiere sollen sofort beseitigt werden. Zugang zu Spielplätzen ist Haustieren grundsätzlich verwehrt.

6. Fahrzeuge

  • Fahrzeuge dürfen nicht im Hof, auf dem Gehweg oder grünen Flächen abgestellt werden. Ebenso sind jede Art von Reparaturen oder Ölwechsel an Motorrad oder Auto auf dem Grundstück verboten.
  • Die Parkplätze und Garageneinfahren sollen zur Sicherheit nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden
  • Zum Abstellen von Fahrrädern sind speziell vorgesehene Flächen gekennzeichnet.

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