Meldepflicht
Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet sich an- und abzumelden!

Muss ich persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anmeldung des Wohnorts elektronisch an das Einwohnemeldeamt zu übermitteln. Sie müssen sich persönlich vor Ort anmelden.
Notwendige Unterlagen
Einwohnermeldeamt Duisburg
- An- und Abmeldung mit europäischer Staatsangehörigkeit
- An- und Abmeldung mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Einwohnermeldeamt Düsseldorf
Einwohnermeldeamt Oberhausen
Einwohnermeldeamt Neuss
Einwohnermeldeamt Dormagen
Hauptwohnsitz
Falls Sie in mehreren Wohnungen wohnen, müssen Sie festlegen, wo Ihr Wohnsitz hauptsächlich ist. Im Regelfall handelt es sich um die Wohnung, in der Sie am meisten sind. Falls Sie in einer Familie leben, gilt diese Regelung nicht. Die Wohnung der Familie gilt hier dann als Hauptwohnsitz
Frist für die Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, sind Sie dazu verpflichtet, Ihren neuen Wohnort innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Falls Sie sich nicht an diese Frist halten, kann es zu Strafen in Form eines Bußgelds kommen.
Anmeldung über eine Vollmacht
Die Anmeldung kann auch durch eine Vertretung durchgeführt werden. Dazu müssen Sie der Person, die die Anmeldung vornimmt, eine schriftliche Vollmacht zusammen mit allen notwendigen Unterlagen mitgeben.
Das Formular zur Anmeldung muss selbst unterschrieben werden.