Um die Ausbreitung von Corona aufzuhalten werden verschiedene Maßnahmen empfohlen. Dazu gehören das Reduzieren von sozialen Kontakten und das besondere Achten auf Hygiene.

Seit dem Teil-Lockdown im November sind touristische Beherbungen untersagt. Vermietungen zu nicht touristischen Zwecken sind möglich. Monteure, die aus beruflichen Gründen reisen, brauchen weiterhin eine Unterkunft.

Leider gelten gerade einige Einschränkungen. Es ist nicht erlaubt, derzeit Gäste zu beherbergen, die sich in einer Stadt aufgehalten haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage- Inzidenz) überschritten wurde.

Die entsprechenden Informationen finden sie auf der Seite der DEHOGA.

Auch das Mieten von Monteurwohnung folgt den neuen Regelungen. Fragen werden im Folgenden beantwortet;

Folgende Verhaltensregeln, gelten sowohl für Vermieter als auch Mieter:

  • Gründliches und häufiges Händewaschen
  • Abstandsregeln einhalten (min. 1,5 Meter)
  • Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten
  • Bei Erkältungssymptomen zuhause bleiben
  • Testen lassen bei Verdacht auf Covid-19
  • In der Öffentlichkeit einen Mund-Nase-Schutz tragen

Handhygiene

Waschen Sie ihre Hände für min. 20 Sekunden. Folgende Hygieneartikel stellen wir Ihnen zur Verfügung:

  • Seife
  • Desinfektionsmittel
  • Papiertücher

Abstandsregeln

Bitte halten sie zu anderen Gästen den Abstand von 1,5 Meter ein.

Regelmäßig lüften

Das Zimmer sollte regelmäßig gelüftet werden. So kann vermieden werden, dass sich Aerosole, die Coronaviren übertragen können, sammeln.

Maskenpflicht

In gemeinschaftlich genutzten Bereichen sowie außerhalb Ihres Zimmer muss eine Maske getragen werden. In ihrem Zimmer können Sie die Maske ausziehen.

Reinigung Ihrer Unterkunft während Corona

  • Häufige Desinfektion der Monteurunterkunft: Flächen und Objekte, die öfters genutzt werden (Klinken, Griffe in Gemeinschaftsräumen, Fernbedienungen , Schalter usw.).
  • Antibakterielles Waschmittel und Putzmitteln
  • Regelmäßiges Lüften

Weitere hilfreiche Informationen

Warn-Apps für Ihr Smartphone

Holtline-Telefonnummern der Bundesländer zum Corona-Virus

Diese Hotlines, können bei Fragen und Anmerkungen weiterhelfen:

  • Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung, Behördennummer 115
  • Bundesministerium für Gesundheit, Bürgertelefon: 030 346 465 100
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Hotline: 0800 011 77 22

Falls Sie Verdacht haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder rufen sie die Nummer 116 117 an – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Wir hoffen, wir konnten sie ausreichend über die aktuelle Sachlage informieren. Falls Sie noch Anmerkung oder Fragen haben, können Sie sich gerne melden!